Normen

Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 verstehen

Was das 3.1 wirklich belegt, wie es sich von 2.1, 2.2 und 3.2 unterscheidet – und wann Sie welchen Zeugnistyp fordern sollten. Ein ehrlicher Leitfaden für QS und Einkauf.

✍ Brassland Redaktion 📅 7. Juli 2026 ⏱ 8 Min. Lesezeit 🏭 Brassland

Der Auditor legt zwei Blätter nebeneinander: Ihre Bestellung – „CW614N nach Zeichnung“ – und das Papier, das mit der Lieferung kam. Auf dem einen steht eine Werkstoffnummer. Auf dem anderen steht „Werksbescheinigung 2.1“. Er schaut auf, und Sie wissen schon, was jetzt kommt: „Wo ist die Chargenanalyse?“ In diesem Moment entscheidet sich, ob Ihre Lieferantenfreigabe steht oder ob die Charge in die Quarantäne wandert. Nicht der Werkstoff war das Problem – das Zeugnis war das falsche. Ein einziger Buchstabe, eine einzige Ziffer im Zeugnistyp, und aus „prüffähig“ wird „nicht belegbar“. Genau diese Ziffernkunde rechnen wir hier einmal sauber durch.

Die kurze Antwort

Das Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 3.1 belegt rückverfolgbar, dass der gelieferte Werkstoff der bestellten Spezifikation entspricht – mit spezifischer Chargenanalyse aus der tatsächlichen Lieferung, bestätigt vom werksunabhängigen Prüfpersonal des Herstellers. Es steht über der 2.1-Bescheinigung (kein Prüfwert) und der 2.2 (nicht-spezifische Werte) und unter der 3.2 (zusätzlich von einem externen Abnahmebeauftragten bestätigt). Bei Brassland liegt das 3.1 jeder Lieferung bei, 3.2 auf Anfrage. Wichtig: Ein 3.1 dokumentiert die Werkstoffeigenschaft – es ist keine Produktzulassung.

„Werkstoffzeugnis“, „Materialzertifikat“, „3.1“ – im Einkaufsalltag laufen die Begriffe durcheinander, und trotzdem entscheidet der exakte Zeugnistyp darüber, ob ein Audit besteht oder eine Reklamation belegbar ist. EN 10204 ist die Norm, die diese Dokumente sauber ordnet. Dieser Beitrag erklärt die vier Typen, zeigt an einem Messing-Drehteil, was konkret im 3.1 steht, und zieht die ehrliche Grenze zwischen dem, was ein Zeugnis beweist – und dem, was es ausdrücklich nicht beweist.

EN 10204 in einem Satz

EN 10204 legt fest, welche Arten von Prüfbescheinigungen ein Hersteller für metallische Erzeugnisse ausstellen kann und was jede davon aussagt. Die Norm unterscheidet zwei Grundfamilien: nicht-spezifische Prüfung (Typen 2.1 und 2.2 – die Angaben beziehen sich nicht zwingend auf genau Ihre Lieferung) und spezifische Prüfung (Typen 3.1 und 3.2 – die Werte stammen aus der tatsächlich gelieferten Charge). Genau diese Grenze zwischen „allgemein“ und „Ihre Charge“ ist der Grund, warum QS-Abteilungen auf das 3.1 bestehen.

Die vier Zeugnistypen im Vergleich

TypBezeichnungPrüfungChargenbezug & Bestätigung
2.1Werksbescheinigungnicht-spezifischBestätigung der Normkonformität ohne Prüfergebnisse
2.2Werkszeugnisnicht-spezifischmit Prüfergebnissen, aber nicht aus Ihrer konkreten Lieferung
3.1AbnahmeprüfzeugnisspezifischErgebnisse aus Ihrer Charge, bestätigt vom werksunabhängigen Prüfpersonal des Herstellers
3.2Abnahmeprüfzeugnisspezifischwie 3.1, zusätzlich bestätigt durch einen externen Abnahmebeauftragten oder Ihren Sachverständigen

Der praktische Sprung liegt zwischen 2.2 und 3.1: Erst ab 3.1 beziehen sich die Werte nachweisbar auf das Material, das tatsächlich in Ihrer Kiste liegt, und werden von einer vom Fertigungsbetrieb unabhängigen Stelle im Haus bestätigt. Der Sprung von 3.1 auf 3.2 ist organisatorisch: Es kommt eine externe Abnahme hinzu – sinnvoll bei sicherheitskritischen Projekten, aber mit Vorlauf zu planen.

Was konkret in einem 3.1 für ein Messing-Drehteil steht

An einem gedrehten Bauteil aus Automatenmessing sieht ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 typischerweise so aus:

Auf Wunsch ergänzen wir mechanische Kennwerte oder einen Erstmusterprüfbericht nach Ihrer Vorlage. Für bleifreie Programme aus CW724R oder entzinkungsbeständige Teile aus CW602N dokumentiert dieselbe Chargenanalyse schwarz auf weiß den Blei- bzw. Legierungsgehalt – genau das Dokument, das ein Audit sehen will.

Merksatz für die Zeichnung

Schreiben Sie die Zeugnisanforderung in die Bestellung oder auf die Zeichnung, nicht in die E-Mail: „Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 3.1 je Lieferung“. Was auf dem Papier steht, wird geliefert; was in der E-Mail-Historie steht, wird im Reklamationsfall diskutiert.

Wann 3.1 – und wann 3.2?

Für die große Mehrheit der Messing-Drehteile ist das 3.1 der richtige und ausreichende Nachweis: Rückverfolgbarkeit der Charge, bestätigte Analyse, klarer Lieferbezug. Deshalb liegt es bei uns jeder Lieferung bei, ohne dass Sie es einzeln bestellen müssten.

Ein 3.2 lohnt sich dort, wo ein externer Abnahmebeauftragter (etwa eine benannte Stelle oder Ihr eigener Sachverständiger) die Charge mitzeichnen muss – typischerweise in sicherheitskritischen oder vertraglich streng geregelten Projekten. Es ist auf Anfrage möglich, verlängert aber die Durchlaufzeit, weil die externe Partei in den Ablauf eingebunden wird. Planen Sie diesen Vorlauf bewusst ein, statt ihn am Liefertermin zu entdecken.

Wo das Zeugnis endet: die ehrliche Grenze

Ein 3.1 ist ein starker Nachweis – aber es beweist genau eine Sache: dass der Werkstoff der Spezifikation entspricht. Es ist keine Produktzulassung. Das ist im deutschen Sanitär- und Trinkwasserumfeld entscheidend:

Unsere Rolle ist damit klar umrissen: Wir liefern die Legierung exakt nach Ihrer Spezifikation plus 3.1-Chargenanalyse als Nachweisgrundlage. Die Eignungsfreigabe für Ihre Anwendung liegt beim Besteller. Wir fertigen zudem Komponenten, keine fertigen Armaturen, und gießen nicht – CNC im Haus, Warmpressen über qualifizierte Partner.

So dokumentiert Brassland

EN 10204 3.1 je Lieferung mit Chargenanalyse; 3.2 auf Anfrage. Erstmusterprüfberichte nach Ihrer Vorlage. Zertifiziert nach ISO 9001 / 14001 / 45001 durch die DQS. Toleranzen im Langdrehen bis ±0,005 mm (Ø 2–32 mm), CNC bis Ø 150 mm – jede Charge rückverfolgbar bis zum Stangenmaterial.

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Brassland Redaktion

Geschrieben vom Brassland-Team – Hersteller, Ingenieure und Exportspezialisten aus Jamnagar, Indien. Wir fertigen Präzisions-Drehteile aus Messing, Kupfer und Aluminium und liefern in über 40 Länder. Was Sie hier lesen, kommt aus der Fertigung, nicht aus der Marketingabteilung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem 2.1-, 2.2-, 3.1- und 3.2-Zeugnis?
2.1 ist eine Werksbescheinigung ohne Prüfwerte, 2.2 ein Werkszeugnis mit nicht-spezifischen Prüfergebnissen. 3.1 ist ein Abnahmeprüfzeugnis mit spezifischen Ergebnissen aus der tatsächlichen Charge, bestätigt vom werksunabhängigen Prüfpersonal des Herstellers. 3.2 trägt zusätzlich die Unterschrift eines externen Abnahmebeauftragten oder Ihres Sachverständigen. Bei uns liegt das 3.1 jeder Lieferung bei, 3.2 auf Anfrage.
Wofür brauche ich überhaupt ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1?
Das 3.1 belegt rückverfolgbar, dass der gelieferte Werkstoff der bestellten Spezifikation entspricht – mit Chargenanalyse und Bezug auf die konkrete Lieferung. Für deutsche QS-Abteilungen ist es das zentrale Audit-Dokument: Es schließt die Lücke zwischen Bestellung, Wareneingang und Reklamationsfall und ist bei sicherheits- oder trinkwasserrelevanten Bauteilen faktisch Pflicht.
Belegt ein 3.1-Zeugnis, dass mein Bauteil für Trinkwasser zugelassen ist?
Nein. Das 3.1 dokumentiert die Werkstoffzusammensetzung der Charge, nicht die Produktzulassung. Ob ein Werkstoff wie DZR-Messing CW602N (ISO 6509) oder bleifreies CW724R (NSF/ANSI 372) im Trinkwasserkontakt verwendet werden darf, regelt die UBA-Bewertungsgrundlage nach TrinkwV – das prüft der Inverkehrbringer des Endprodukts. Wir liefern die Legierung nach Spezifikation plus 3.1 als Nachweisgrundlage.
Was steht konkret in einem 3.1-Zeugnis für ein Messing-Drehteil?
Werkstoffbezeichnung und Werkstoff-Nr. (z. B. CW614N / CuZn39Pb3, 2.0401), die chemische Chargenanalyse gegen die Norm (EN 12164 / 12163 / 12165), Schmelz- oder Chargennummer zur Rückverfolgung, Bezug auf Bestellung und Lieferung sowie die Bestätigung des werksunabhängigen Prüfpersonals. Bei Bedarf ergänzen wir mechanische Werte oder einen Erstmusterprüfbericht nach Ihrer Vorlage.
Bekomme ich das 3.1-Zeugnis auch als indischer Lieferant liefernd nach Deutschland?
Ja. EN 10204 3.1 mit Chargenanalyse liegt jeder Lieferung bei, 3.2 auf Anfrage; Erstmusterprüfberichte nach Ihrer Vorlage. Die Zertifizierung nach ISO 9001 / 14001 / 45001 erfolgt durch die DQS. Die Zeugniskette ist identisch mit der eines regionalen Drehers – die Distanz ändert nichts an der Dokumentation.

Drehteile mit 3.1 je Lieferung?

Senden Sie Ihre Zeichnung mit Werkstoff, Toleranzen und Stückzahl. Sie erhalten Präzisions-Drehteile aus Messing, Kupfer und Aluminium – mit Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 3.1 je Lieferung, 3.2 auf Anfrage. Hersteller aus Jamnagar, Indien, Export in über 40 Länder.

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