Der Auditor legt zwei Blätter nebeneinander: Ihre Bestellung – „CW614N nach Zeichnung“ – und das Papier, das mit der Lieferung kam. Auf dem einen steht eine Werkstoffnummer. Auf dem anderen steht „Werksbescheinigung 2.1“. Er schaut auf, und Sie wissen schon, was jetzt kommt: „Wo ist die Chargenanalyse?“ In diesem Moment entscheidet sich, ob Ihre Lieferantenfreigabe steht oder ob die Charge in die Quarantäne wandert. Nicht der Werkstoff war das Problem – das Zeugnis war das falsche. Ein einziger Buchstabe, eine einzige Ziffer im Zeugnistyp, und aus „prüffähig“ wird „nicht belegbar“. Genau diese Ziffernkunde rechnen wir hier einmal sauber durch.
Das Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 3.1 belegt rückverfolgbar, dass der gelieferte Werkstoff der bestellten Spezifikation entspricht – mit spezifischer Chargenanalyse aus der tatsächlichen Lieferung, bestätigt vom werksunabhängigen Prüfpersonal des Herstellers. Es steht über der 2.1-Bescheinigung (kein Prüfwert) und der 2.2 (nicht-spezifische Werte) und unter der 3.2 (zusätzlich von einem externen Abnahmebeauftragten bestätigt). Bei Brassland liegt das 3.1 jeder Lieferung bei, 3.2 auf Anfrage. Wichtig: Ein 3.1 dokumentiert die Werkstoffeigenschaft – es ist keine Produktzulassung.
„Werkstoffzeugnis“, „Materialzertifikat“, „3.1“ – im Einkaufsalltag laufen die Begriffe durcheinander, und trotzdem entscheidet der exakte Zeugnistyp darüber, ob ein Audit besteht oder eine Reklamation belegbar ist. EN 10204 ist die Norm, die diese Dokumente sauber ordnet. Dieser Beitrag erklärt die vier Typen, zeigt an einem Messing-Drehteil, was konkret im 3.1 steht, und zieht die ehrliche Grenze zwischen dem, was ein Zeugnis beweist – und dem, was es ausdrücklich nicht beweist.
EN 10204 in einem Satz
EN 10204 legt fest, welche Arten von Prüfbescheinigungen ein Hersteller für metallische Erzeugnisse ausstellen kann und was jede davon aussagt. Die Norm unterscheidet zwei Grundfamilien: nicht-spezifische Prüfung (Typen 2.1 und 2.2 – die Angaben beziehen sich nicht zwingend auf genau Ihre Lieferung) und spezifische Prüfung (Typen 3.1 und 3.2 – die Werte stammen aus der tatsächlich gelieferten Charge). Genau diese Grenze zwischen „allgemein“ und „Ihre Charge“ ist der Grund, warum QS-Abteilungen auf das 3.1 bestehen.
Die vier Zeugnistypen im Vergleich
| Typ | Bezeichnung | Prüfung | Chargenbezug & Bestätigung |
|---|---|---|---|
| 2.1 | Werksbescheinigung | nicht-spezifisch | Bestätigung der Normkonformität ohne Prüfergebnisse |
| 2.2 | Werkszeugnis | nicht-spezifisch | mit Prüfergebnissen, aber nicht aus Ihrer konkreten Lieferung |
| 3.1 | Abnahmeprüfzeugnis | spezifisch | Ergebnisse aus Ihrer Charge, bestätigt vom werksunabhängigen Prüfpersonal des Herstellers |
| 3.2 | Abnahmeprüfzeugnis | spezifisch | wie 3.1, zusätzlich bestätigt durch einen externen Abnahmebeauftragten oder Ihren Sachverständigen |
Der praktische Sprung liegt zwischen 2.2 und 3.1: Erst ab 3.1 beziehen sich die Werte nachweisbar auf das Material, das tatsächlich in Ihrer Kiste liegt, und werden von einer vom Fertigungsbetrieb unabhängigen Stelle im Haus bestätigt. Der Sprung von 3.1 auf 3.2 ist organisatorisch: Es kommt eine externe Abnahme hinzu – sinnvoll bei sicherheitskritischen Projekten, aber mit Vorlauf zu planen.
Was konkret in einem 3.1 für ein Messing-Drehteil steht
An einem gedrehten Bauteil aus Automatenmessing sieht ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 typischerweise so aus:
- Werkstoffbezeichnung & Werkstoff-Nr. – z. B. CW614N (CuZn39Pb3), Werkstoff-Nr. 2.0401.
- Chemische Chargenanalyse – die tatsächlichen Elementgehalte (Cu, Zn, Pb …) gegen die Grenzwerte der Norm (EN 12164 / 12163 / 12165 für Stäbe).
- Schmelz- bzw. Chargennummer – der Schlüssel, über den sich die Lieferung bis zum Halbzeug zurückverfolgen lässt.
- Bezug auf Bestellung und Lieferung – damit das Papier eindeutig zu genau dieser Sendung gehört.
- Bestätigung des werksunabhängigen Prüfpersonals – die Unterschrift, die das Dokument zum 3.1 macht.
Auf Wunsch ergänzen wir mechanische Kennwerte oder einen Erstmusterprüfbericht nach Ihrer Vorlage. Für bleifreie Programme aus CW724R oder entzinkungsbeständige Teile aus CW602N dokumentiert dieselbe Chargenanalyse schwarz auf weiß den Blei- bzw. Legierungsgehalt – genau das Dokument, das ein Audit sehen will.
Merksatz für die Zeichnung
Schreiben Sie die Zeugnisanforderung in die Bestellung oder auf die Zeichnung, nicht in die E-Mail: „Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 3.1 je Lieferung“. Was auf dem Papier steht, wird geliefert; was in der E-Mail-Historie steht, wird im Reklamationsfall diskutiert.
Wann 3.1 – und wann 3.2?
Für die große Mehrheit der Messing-Drehteile ist das 3.1 der richtige und ausreichende Nachweis: Rückverfolgbarkeit der Charge, bestätigte Analyse, klarer Lieferbezug. Deshalb liegt es bei uns jeder Lieferung bei, ohne dass Sie es einzeln bestellen müssten.
Ein 3.2 lohnt sich dort, wo ein externer Abnahmebeauftragter (etwa eine benannte Stelle oder Ihr eigener Sachverständiger) die Charge mitzeichnen muss – typischerweise in sicherheitskritischen oder vertraglich streng geregelten Projekten. Es ist auf Anfrage möglich, verlängert aber die Durchlaufzeit, weil die externe Partei in den Ablauf eingebunden wird. Planen Sie diesen Vorlauf bewusst ein, statt ihn am Liefertermin zu entdecken.
Wo das Zeugnis endet: die ehrliche Grenze
Ein 3.1 ist ein starker Nachweis – aber es beweist genau eine Sache: dass der Werkstoff der Spezifikation entspricht. Es ist keine Produktzulassung. Das ist im deutschen Sanitär- und Trinkwasserumfeld entscheidend:
- ISO 6509 ist eine Prüfnorm für Entzinkungsbeständigkeit – sie charakterisiert CW602N als DZR-Werkstoff, sie „lässt“ nichts zu.
- NSF/ANSI 372 ist ein Werkstoffkriterium für den gewichteten Bleigehalt (≤ 0,25 %) – CW724R erfüllt es als Werkstoff, das ersetzt keine erteilte Produktzertifizierung.
- Ob eine Legierung im Trinkwasserkontakt eingesetzt werden darf, regelt in Deutschland die UBA-Bewertungsgrundlage nach TrinkwV – und diese Bewertung nimmt der Inverkehrbringer des Endprodukts vor, nicht der Drehteil-Lieferant.
Unsere Rolle ist damit klar umrissen: Wir liefern die Legierung exakt nach Ihrer Spezifikation plus 3.1-Chargenanalyse als Nachweisgrundlage. Die Eignungsfreigabe für Ihre Anwendung liegt beim Besteller. Wir fertigen zudem Komponenten, keine fertigen Armaturen, und gießen nicht – CNC im Haus, Warmpressen über qualifizierte Partner.
So dokumentiert Brassland
EN 10204 3.1 je Lieferung mit Chargenanalyse; 3.2 auf Anfrage. Erstmusterprüfberichte nach Ihrer Vorlage. Zertifiziert nach ISO 9001 / 14001 / 45001 durch die DQS. Toleranzen im Langdrehen bis ±0,005 mm (Ø 2–32 mm), CNC bis Ø 150 mm – jede Charge rückverfolgbar bis zum Stangenmaterial.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem 2.1-, 2.2-, 3.1- und 3.2-Zeugnis?
Wofür brauche ich überhaupt ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1?
Belegt ein 3.1-Zeugnis, dass mein Bauteil für Trinkwasser zugelassen ist?
Was steht konkret in einem 3.1-Zeugnis für ein Messing-Drehteil?
Bekomme ich das 3.1-Zeugnis auch als indischer Lieferant liefernd nach Deutschland?
Drehteile mit 3.1 je Lieferung?
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